Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns, der Firma MHS (Michael Hollien Service), Barnstorfer Weg 50, 18055 Rostock. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Vertrages.

1. Rechtsgrundlagen

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns finden die Vorschriften der §§ 651a ff. Bürgerliches Gesetzbuch über den Pauschalreisevertrag unter besonderer Berücksichtigung des Mietvertragscharakters unserer Leistungen Anwendung.

Im Rechtsverhältnis zum Eigentümer des Objekts sowie des Mieters/Käufers sind wir Vermittler.

MHS ist kein Reiseveranstalter.

Sollte es dazu kommen, dass MHS als Reiseveranstalter auftritt, gelten unten anstehende AGB´s.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern hierdurch keine wesentliche Änderung herbeigeführt wird. Entsprechendes gilt für den Fall dass, der vorliegende Vertrag ausfüllungsbedürftige Lücken aufweist.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit zwingend der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - soweit zulässig - für beide Vertragspartner Rostock vereinbart.
Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

2. Vertragsschluss

Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich ( mit unserem Buchungsformular ), per Telefax oder mit dem dieser Website anhängenden e-Mail-Formular erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung insbesondere der allgemeinen Leistungsbeschreibung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich (mit unserem Buchungsformular), per Telefax oder mit dem dieser Webseite anhängenden e-Mail-Formular erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage unserer Leistungsangebote und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

Der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung an Sie zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.

Enthält die Buchungsbestätigung Abweichungen von Ihrer Buchung, weisen wir Sie hierauf ausdrücklich hin. An dieses neue Angebot sind wir zehn Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie dieses annehmen, wobei die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, durch Zahlung, Anzahlung, Restzahlung oder durch Reiseantritt geschehen kann.

MHS tritt nur als Vermittler zwischen Vermieter, Verkäufer von Ferienimmobilien und als Vermittler von Angeboten von Reiseveranstaltern sowie Hotels auf. MHS haftet nicht für die Angaben der oben genannten Vertragspartner und ist auch nicht verpflichtet an der Richtigkeit zu zweifeln. Schadensersatzansprüche jeglicher Form wegen Nichterfüllung gemachter Angaben sind ausschließlich an die oben genannten (Verkäufer, Vermieter, Veranstalter) zu richten.
Sollte MHS beauftragt sein Inkasso für die oben genannten Vertragspartner (Anzahlung, Kaution, Restzahlung) durchzuführen, dann ist dies eine Dienstleistung welche MHS im Namen der Auftraggeber durchführt, wobei die Pflichten laut BGB den Veranstaltern und Vermietern obliegen.
Vermieter und Verkäufer ermöglichen in Absprache das Betreten und Besichtigen der zu vermietenden bzw. zu verkaufenden Objekte.

MHS verpflichtet sich angebotene Objekte innerhalb von zwei Arbeitstagen zu bearbeiten und zu veröffentlichen. MHS behält sich das Recht der sofortigen Löschung vor, sollte das Zahlungsziel überschritten werden. MHS wird bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr in Höhe von 5,- EUR erheben.

Alle Leistungen die MHS für Vermieter im Sinne der Verwaltung erbringt entsprechen den von beiden Seiten schriftlich festgehalten Leistungskatalog. Dieser Leistungskatalog kann bei jedem Vertagsverhältnis Änderungen unterworfen sein.

MHS verpflichet sich gegenüber den Auftraggebern, den von ihnen gemachten Angaben zu übernehmen und zu veröffentlichen. Änderungen können nur redaktioneller aber nicht inhaltlicher Art sein.

MHS haftet nicht für Ausfälle des Vermittlungsmediums die durch MHS objektiv nicht zu beeinflussen sind.

Verträge mit oben genannten Vertragspartnern und Anderen kommen mit Absendung und Annahme des Angebotes zu Stande. Die Bezahlung der vertraglich erhobenen Entgelte sind mit Zahlungsziel laut Rechnungslegung zu leisten.

3. Anzahlung, Zahlung, Kaution, Nebenkosten, Kurtaxe

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein gemäß §651k Abs.4 BGB. Dieser sichert Ihre Zahlungen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ab.

Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen), jedoch nicht früher als nach Erhalt des Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 14 Tagen bei uns eingehend zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen un ddem Belegungsbeginn weniger als 21 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.5 zu bezahlen.

Geht die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist bei uns ein, sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 5 dieses Vertrages zu berechnen.

Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übermittelt wurde, spätestens 21 Tage vor Belegungsbeginn auf unser Konto eingehend zu überweisen. Geht die Restzahlung nicht innerhalb dieser Frist bei uns ein, sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 5 dieses Vertrages zu berechnen.

Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und wir zur Leistungserbringung in der Lage sind, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

Bei der Schlüsselübergabe am Anreisetag sind wir berechtigt, von Ihnen eine Kaution für Neben-kosten und eventuelle Schäden in Höhe von 200,- EUR zu verlangen. Sie können diese Kaution entweder in bar oder per Euroscheck bezahlen. Die Kaution wird Ihnen nach Abrechnung der Nebenkosten und etwaiger Schäden zurückerstattet. Etwaige Schadener-satzansprüche werden von der Rückzahlung der Kaution nicht berührt.

Vor Ort sind Strom, Gas und Telefongebühren nach Verbrauch zu bezahlen (bei einigen Objekten inklusive).

Die Endreinigung des Objektes kann im Reisepreis eingeschlossen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, werden zusätzliche Kosten hierfür erwähnt. Im übrigen gelten die Bestimmungen der jeweils geltenden Hausordnung.

4. Leistungen

Die von uns geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Vermittlung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung ergibt Nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen in der Objektbeschreibung und eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen, insbesondere der allgemeinen Leistungsbeschreibung haftet der Vermieter/Verkäufer.

Unsere Leistungspflicht umfaßt keine Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere nicht die Umgebung des Objekts, Strand-, Straßen- und Ortsverhältnisse, soweit nicht diesbezüglich bestehende Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten schuldhaft durch uns verletzt wurden.

MHS behält sich das Recht vor ohne Angabe von Gründen, die Verwaltung von Ferienimmobilien vorerst abzulehnen.
MHS kann ohne Angabe von Gründen die Veröffentlichung von Angeboten verweigern. Angebote auf der Internetpräsenz www.holidayinmv.de die durch Vertragspartner selbstständig gemacht werden können (Gästebuch, Veranstaltungskalender) werden erst nach Prüfung durch uns frei gegeben. Sollten Veröffentlichungen Tatbestände des StGB oder anderer Sanktionierungsfähiger Gesetze berühren, wird MHS Strafanzeige erstatten und Zivilrechtliche Klagewege prüfen.

Jegliche Veränderung bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen der Schriftform. Geltende Widersprüche gegen vorgelegte Verträge, Leistungsangebote und Ähnlichem müssen innerhalb von 7 Tagen in Schriftform an MHS gesendet werden, ansonsten gelten bestehende Vertäge und Leistungsangebote und entfalten Rechtsform.

Bei monatlicher Buchung Mindesanzahl der zu buchenden Monate 3, bei Abschluss eines Jahresvertrages verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sollte MHS nicht 3 Monate vor Vertragsende eine schriftliche Kündigung erreichen.

Alle Vereinbarungen die MHS mit Vertragspartnern trifft regeln sich nach diesen AGB und der in schriftlicher Form vereinbarten Asprachen. Preise entsprechen der veröffentlichten Preisliste, welche Sonderangeboten und Rabatten unterliegen können. Bezahlungen erfolgen mittels Überweisung auf das im Vertrag angegebene Konto.

5. Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir Ihnen dringend, uns diesen Rücktritt schriftlich zu erklären.

Im Falle Ihres Rücktrittes können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt ist. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, daß es Ihnen unbenommen bleibt, uns nachzuweisen, daß keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind:
a) Bei einem Rücktritt bis 29 Tage vor Belegungsbeginn 25% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 28. bis zum 15. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt ab dem 14. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises.
d) Bei Rücktritt am Anreisetag oder oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.

Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

Bei späterer Anreise, bzw. früherer Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt auch, wenn Sie unverschuldet, z.B. durch Krankheit, an der Inanspruchnahme der Leistung verhindert sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung, welche Sie in jedem Reisebüro erhalten.

Sie haben das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Regelung ( § 651b BGB ) Ersatzteilnehmer zu stellen. Für die erforderliche Bestätigung der Umbuchung berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-.

Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der auf dem Internetprotal stehenden Termine liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Ferienobjektes vorgenommen ( Umbuchung ), so erheben wir, ohne dass ein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Umbuchung besteht und nur falls die Umbuchung möglich ist, bis 29 Tage vor Reisebeginn ein Bearbeitungsentgelt von 25,- EUR. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitige Neubuchung ausgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Wir sind berechtigt, den Vertrag nach Belegungsbeginn zu kündigen, wenn Sie die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören, oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.

Bei Kündigung in diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis, wobei wir uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen müssen, die aus einer anderweitigen Belegung des Objektes entstehen.

7. Besondere Pflichten des Gastes, Haustiere, Übernahme des Objektes

Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir, unbeschadet unseres Rechts auf Kündigung, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

Sie sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln und uns alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Haustiere dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung gegen Zahlung eines Aufpreises gemäß unserer für den Belegungszeitraum gültigen Preisliste mitgebracht werden. Art und Größe sind vorher anzugeben.

Sie können das Objekt am Anreisetag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr übernehmen. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10.00 Uhr zu räumen. Bei der Berechnung des Reisepreises zählen An- und Abreisetag zusammen als ein Tag.

8. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Ausschlußfrist

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651d Abs. 2 BGB sind Sie verpflichtet, uns auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ihre Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe von § 651e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Fristsetzung voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651e Abs. 2 Satz 2 BGB entbehrlich.

Sie sind verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Belegung uns gegenüber unter der oben bezeichneten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

9. Haftung, Haftungsbeschränkung

Da MHS als Vermittler auftritt, haten wir nicht für Schäden (einschließlich der Schäden wegen Verletzun vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten ). Sollte MHS in einem Zusammenhang eine Haftung nachgewiesen werden, haftet MHS in Höhe des einfachen Reisepreises.

MHS haftet nicht für urheberrechtliche Verletzung von MHS zur Verfügung gestellten Bildern für zu vermietende bzw. verkaufende Objekte, Landschaftsaufnahmen und Werbenamen sowie Werbeaufnahmen. MHS ist nicht verpflichtet zu prüfen ob der Vertragspartner Inhaber der Urheberrechte ist. Für die Richtigkeit haftet der Vertragspartner.

10. Verjährung, Abtretungsverbot, Gerichtsstand

Ihre Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigeren. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Eine Abtretung jedweder Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertrags-durchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen ausgeschlossen.

Sie können uns ausschließlich an unserem allgemeinen Gerichtsstand in 18057 Rostock verklagen.

Für Klagen von uns gegen Sie wird als ausschließlicher Gerichtsstand 18057 Rostock vereinbart, soweit Sie Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.